Gutachten und Kurzgutachten vom Bausachverständigen für Ansbach
In dem Regeln werden von unseren Auftraggebern meist Kurzgutachten über etwaige Mängel bzw. Bauschäden gefordert. Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen werden in der Regel nur Kurzgutachten angefordert.
Gutachten sind für den Sachverständigen immer verbindlich und sind nach bestem Wissen und Gewissen immer in Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der heutigen Technik bzw. die technischen Ausführungen erstellt worden. In bestimmten Fällen – falls vom Auftraggeber dies gewünscht wird – werden auch Lösungsansätze sowie Kostenschätzungen zur Mängelbeseitigung hierin erörtert. Gutachten können sowohl mündlich als auch schriftlich erstellt werden, i. d. R. jedoch meist sehr ausführlich und schriftlich.
Umfangreiche und sehr ausführliche Gutachten über mehrere Seiten werden meist im Zusammenhang von Sachverständigentätigkeiten bei Rechtsstreitigkeiten und fachtechnischer Unterstützung sowie Beratung von Rechtsanwälten bzw. bei gerichtlichen Rechtsverfahren beauftragt.
In der Regel können nur Experten mit langjähriger Erfahrung auf ihrem Gebiet solche Gutachten erstellen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ein Gutachten nur bei einem Sachverständigen in Auftrag geben, der Ihnen ausdrücklich empfohlen wurde oder der das Fachwissen besitzt. Außerdem sollte der Sachverständige einen guten Ruf haben und nicht selbst in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sein. Bei der Auswahl eines Sachverständigen sollten Sie auch darauf achten, dass er über die notwendige Zeit für die Erstellung des Gutachtens innerhalb des gewünschten Zeitrahmens besitzt.
Wenn Sie mit dem Gutachten des Sachverständigen nicht zufrieden sind, können Sie es von einem anderen Sachverständigen überprüfen lassen. Dieses sogenannte Zweitgutachten ist auch für den zweiten Sachverständigen verbindlich und muss mit der gleichen Sorgfalt wie das Erstgutachten erstellt werden.
Am besten rufen Sie uns sofort an, damit wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen können.
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